1 Suchergebnisse



  • ZR
    Mietmangel bei Lärm von nachträglich errichtetem Bolzplatz

    In diesem Urteil hatte sich der BGH damit zu befassen, ob Lärm von einem nachträglich errichtetem Bolzplatz ein Mietmangel i.S.v. § 536 Abs. 1 BGB darstellt. Die Vermieter hat auf Zahlung des vollen Mietzinses bestanden, während die Mieter diesem eine Mietminderung entgegenhielten. Der BGH hat hier entschieden, dass nachträglich erhöhte Geräuschimmissionen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen, bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen gem. § 536 Abs. 1 S. 1 BGB zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung begründen, wenn auch der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeit nach § 906 BGB als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen muss.

    Weiterlesen

 
Die JURACADEMY ist Dein persönlicher Begleiter durch Dein Jurastudium 
– vom ersten Semester bis zum Staatsexamen.

Jetzt sofort weiterlernen


Mit dem passenden
Einzelkurs


Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen


Jetzt entdecken!

Mit dem passenden
Kurspaket


Für das erste und das zweite Staatsexamen


Jetzt entdecken!

Mit dem passenden
Klausurenkurs


Für die Klausuren im ersten Staatsexamen


Jetzt entdecken!

Mit dem passenden
Übungstrainer


Für die Wiederholung im Schnelldurchlauf


Jetzt entdecken!